Die Zuständigkeiten der Gemeinden
Die Gemeindebefugnisse sind sehr weit gefasst und umfassen alles, was mit dem „Gemeindeinteresse“ zu tun hat, mit anderen Worten mit den kollektiven Bedürfnissen der Einwohner. Theoretisch kann eine Gemeinde alles tun, was ihr nicht untersagt ist, vom Bau einer Sporthalle bis zum Anlegen von Wegen.
Die Gemeinden sind zuständig für öffentliche Arbeiten, soziale Unterstützung, Wahrung der Ordnung, Wohnungsbau, Unterrichtswesen,...
Bei diesen Projekten stehen sie selbstverständlich unter der Kontrolle der Aufsichtsinstanzen, nämlich des Föderalstaates, der Gemeinschaften, der Regionen und der Provinzen.
Des weiteren müssen die Gemeinden diejenigen Aufgaben wahrnehmen, die ihnen durch die höheren Instanzen übertragen werden.
Sie sind vornehmlich betraut mit der Verwaltung der Polizeikräfte, des Zivilstands und mit der Führung des Bevölkerungsregisters. Bei Ausführung von Aufträgen der Verwaltungspolizei steht der Bürgermeister an der Spitze der Gemeindepolizei.
Auch das Öffentliche Zentrum für das Gemeinwohl, das soziale Hilfe leistet, wird auf Gemeindeniveau errichtet.
Mehr Informationen finden Sie bei den Städten und Gemeinden.
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